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Neue Abschreibemöglichkeiten ab 2006

Steuern sparen mit Handwerkerrechnung

Seit 2009 können bei Renovierung bis zum 1.200 € Steuern gespart werden - von Mietern, Wohnungseigentümern und Eigentümergemeinschaften.
Seit dem 01.01.2006 konnten Privatpersonen zusätzlich zu den sonstigen haushaltsnahen Dienstleistungen auch handwerkliche Leistungen für Erhaltungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Privathaushalt des Mieters oder Eigentümers steuermindernd nach § 35a EStG absetzen.

Dies wurde zum 01.01.2009 verdoppelt. 20% von bis zu 6.000€ können abgesetzt werden.

Voraussetzung für das Absetzen von Handwerksleistungen ist:
.
Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
. Separater Ausweis der anteiligen Lohnkosten sowie der auf die Lohnkosten entfallenden Mehrwertsteuer ( der Materialaufwand kann nicht abgesetzt werden).
. Nachweis der unbaren Zahlung der Rechnung durch Beleg des Kreditinstitutes, z.B. Überweisung oder Kontoauszug
Der Steuerbonus wird nicht gewährt bei der Geltendmachung der Aufwendungen als:
- Betriebsausgaben (§ 4 EStG, z.B. Vermietung und Verpach-tung)
- Werbungskosten (§ 19 EStG)
- Sonderausgaben (z.B. § 10 EStG, selbstgenutzte Immobilie unter Denkmalschutz)
- Außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG)
- Geringfügige Beschäftigungs-verhältnisse (§ 8 Viertes Buch SGB)

Für eine Dienstleistung können die Aufwendungen nicht doppelt als sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen und als handwerkliche Leis-tungen angesetzt und damit der doppelte Bonus in Abzug gebracht werden.

Eine entsprechende Informationsbroschüre des Zentralverbands des Deutschen Handwerks können Sie bei uns anfordern.



Abzugsfähig sind 20 % der Lohnkosten handwerklicher Leistungen von maximal 6000 €. also maximal € 1.200 pro Kalenderjahr. Dieser Steuerbonus gilt zusätzlich zum maximalen Steuerbonus von 600 € für sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen.

Beispielrechnung für Sanitärarbeiten :




 

Lohnkosten Sanierung   € 4.600  
Materialkosten  € 400 
Wartungskosten  € 400 
Reparatur  € 200 
GESAMT  € 5.600 
Absetzbar: 20% der Lohnkosten aus 5.200, max.1.200€ / Jahr   € 1.040 


Der Betrag von 1.040 € mindert direkt die Einkommensteuerbelastung des Privathaushaltes.

(Quelle: Handwerkskammer Lüneburg)

Für diese Information übernehmen wir keine Haftung. Voraussetzung für den Steuerbonus ist ein positiver Abschluß der Gesetzgebungsverfahren.