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 | Neue Abschreibemöglichkeiten ab 2006 |
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Steuern sparen mit Handwerkerrechnung
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Seit 2009 können bei Renovierung bis zum 1.200 € Steuern gespart werden - von Mietern, Wohnungseigentümern und Eigentümergemeinschaften. Seit dem 01.01.2006 konnten Privatpersonen zusätzlich zu den sonstigen haushaltsnahen Dienstleistungen auch handwerkliche Leistungen für Erhaltungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Privathaushalt des Mieters oder Eigentümers steuermindernd nach § 35a EStG absetzen.
Dies wurde zum 01.01.2009 verdoppelt. 20% von bis zu 6.000€ können abgesetzt werden.
Voraussetzung für das Absetzen von Handwerksleistungen ist: . Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer . Separater Ausweis der anteiligen Lohnkosten sowie der auf die Lohnkosten entfallenden Mehrwertsteuer ( der Materialaufwand kann nicht abgesetzt werden). . Nachweis der unbaren Zahlung der Rechnung durch Beleg des Kreditinstitutes, z.B. Überweisung oder Kontoauszug Der Steuerbonus wird nicht gewährt bei der Geltendmachung der Aufwendungen als: - Betriebsausgaben (§ 4 EStG, z.B. Vermietung und Verpach-tung) - Werbungskosten (§ 19 EStG) - Sonderausgaben (z.B. § 10 EStG, selbstgenutzte Immobilie unter Denkmalschutz) - Außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG) - Geringfügige Beschäftigungs-verhältnisse (§ 8 Viertes Buch SGB)
Für eine Dienstleistung können die Aufwendungen nicht doppelt als sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen und als handwerkliche Leis-tungen angesetzt und damit der doppelte Bonus in Abzug gebracht werden.
Eine entsprechende Informationsbroschüre des Zentralverbands des Deutschen Handwerks können Sie bei uns anfordern.
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Abzugsfähig sind 20 % der Lohnkosten handwerklicher Leistungen von maximal 6000 €. also maximal € 1.200 pro Kalenderjahr. Dieser Steuerbonus gilt zusätzlich zum maximalen Steuerbonus von 600 € für sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen.
Beispielrechnung für Sanitärarbeiten :
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Lohnkosten Sanierung
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€ 4.600
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Materialkosten
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€ 400
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Wartungskosten
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€ 400
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Reparatur
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€ 200
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GESAMT
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€ 5.600
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Absetzbar: 20% der Lohnkosten aus 5.200, max.1.200€ / Jahr
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€ 1.040
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Der Betrag von 1.040 € mindert direkt die Einkommensteuerbelastung des Privathaushaltes.
(Quelle: Handwerkskammer Lüneburg)
Für diese Information übernehmen wir keine Haftung. Voraussetzung für den Steuerbonus ist ein positiver Abschluß der Gesetzgebungsverfahren.
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